Neue NoVA Regelung ab Juli 2026

01 Juli 2026

Grundsätzliches zur NoVA

KFZ Einkäufe unterliegen der Normverbrauchsabgabe, bei Import eines Fahrzeuges wird die NoVA vom Kaufpreis berechnet und an das Finanzamt gezahlt. Die Berechnung erfolgt anhand eines am CO²-Ausstoß orientierten Modells. Das Bundesministerium für Finanzen stellt einen offiziellen NoVA Rechner auf der Homepage zur Verfügung.

Die Rückerstattung der bezahlten NoVA kann beantragt werden, wenn

  • feststeht, dass eine Zulassung zum Verkehr im Inland aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht mehr erfolgen wird (z. B. nach einem Unfall);
  • ab fünf Jahren nach der Lieferung keine Zulassung erfolgte;
  • eine Steuerbefreiung vorliegt (z. B. Fahrschulautos, Taxis, Vorführfahrzeuge).

Neuerungen ab 01.07.2026

Ab 1. Juli 2026 wird die NoVA bereits ex ante zeitanteilig erhoben, bei bestimmten aus dem Ausland vorübergehend in Österreich genutzten Fahrzeugen, sowie bei Verbringung oder Lieferung von Fahrzeugen ins Ausland. Die Änderung hat vor allem Auswirkungen auf den Fahrzeughandel, Leasingunternehmen und Unternehmen mit grenzüberschreitender Fahrzeugnutzung. Betroffen sind Fälle, in denen ein KFZ, das aus dem EU-Ausland stammt, erstmals in Österreich zugelassen wird und die Nutzung in Österreich von Beginn an nur vorübergehend vorgesehen ist.

  • Bei einer Nutzung von bis zu 48 Monaten wird die NoVA anteilig Ein Monat entspricht dabei 1/48 der Gesamt-NoVA.
  • Bei mehr als 48 Monaten fällt die volle NoVA

Gleichzeitig wird die bisherige NoVA-Vergütung bei Verkauf ins Ausland deutlich eingeschränkt. Eine Vergütung soll künftig grundsätzlich nur mehr möglich sein, wenn die erstmalige weltweite Zulassung des Fahrzeugs höchstens 48 Monate zurückliegt.

  • Für ältere Fahrzeuge kann die Vergütung damit entfallen, damit ergibt sich ein höherer Kaufpreis für das KFZ.

Was bedeutet das konkret für…

… österreichische Fahrzeughändler:

  • Wegfall der Vergütung bei älteren Fahrzeugen.
  • Export von Gebrauchtfahrzeugen wird wirtschaftlich erschwert, wegen
  • fehlender Realisierung der im Fahrzeugwert enthaltenen NoVA-Komponente

… Leasingunternehmen:

  • Ausländische Leasinggeber erhalten Liquiditäts- und Finanzierungsvorteile.
  • Österreichische Leasingunternehmen können gegenüber ausländischen Wettbewerbern benachteiligt werden.

 

 


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