Indirekte ImmoESt Erhöhung

08 Sep. 2026

Das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 sieht eine Erhöhung der Steuerbelastung bei der Veräußerung von Altvermögen vor. Betroffen sind Grundstücke, die im Wesentlichen vor dem 1. April 2002 erworben wurden. Dazu zählen insbesondere bebaute und unbebaute Liegenschaften, Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser und Zinshäuser sowie landwirtschaftliche Grundstücke wie Weingärten, Wälder und Wiesen.

Der Steuersatz von 30 % bleibt unverändert. Die höhere Steuerbelastung wird vielmehr durch eine Anpassung der pauschalen Anschaffungskosten gemäß § 30 Abs. 4 EStG erreicht. Dadurch erhöht sich die effektive Immobilienertragsteuer bei Altvermögen wie folgt:

  • Altvermögen ohne Umwidmung: Die effektive Steuerbelastung steigt von derzeit 4,2 % auf 6 %. Grund dafür ist die Reduktion des pauschalen Anschaffungskostenanteils von 86 % auf 80 %.
  • Umwidmung in Bauland nach dem 31. Dezember 1987: Die effektive Steuerbelastung steigt von derzeit 18 % auf 21 %. Der pauschale Anschaffungskostenanteil wird von 40 % auf 30 % reduziert.
  • Umwidmung in Bauland nach dem 31. Dezember 2024: Zusätzlich ist der mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 eingeführte Umwidmungszuschlag von 30 % zu berücksichtigen. Dadurch erhöht sich die effektive Steuerbelastung faktisch von 23,4 % auf 27,3 %.

Die Neuregelung gilt für Grundstücksveräußerungen, die nach dem 31. Dezember 2026 erfolgen.

Gerne beraten wir Sie in Bezug auf die steuerliche Behandlung und Optimierung Ihres Liegenschaftsverkauf.