Neue Rechtsform: Flexible Kapitalgesellschaft
13 Dez 2023Seit 01.11.2023 ist es nun möglich eine Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) oder wie sie auch genannt wird, eine „Flexible Company“ (FlexCo) zu gründen.
Die Flexible Kapitalgesellschaft ist eine Hybridform zwischen der GmbH und der AG. Die Regelungen des GmbHG wurden um flexible Gestaltungsmöglichkeiten, die bislang nur das AktG ermöglicht hat, erweitert, wie z.B. den Erwerb eigener Anteile durch die Gesellschaft.
Was unterscheidet die FlexKapG von einer normalen GmbH?
In folgender Tabelle haben wir die FlexKapG einmal mit einer „klassischen“ GmbH gegenübergestellt:
Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) | „Klassische“ GmbH | |
Gesetzliche Vorschriften | FlexKapGG | GmbHG |
Zusatz zum Firmenwortlaut | Flexible Kapitalgesellschaft oder Flexible Company bzw. abgekürzt FlexKapG oder FlexCo | Gesellschaft mit beschränkter Haftung bzw. abgekürzt GmbH |
Mindeststammeinlage | € 10.000,- | € 35.000,- bis 31.10.2023 € 10.000,- ab 01.11.2023 |
Mindestbareinlage | € 5.000,- | € 17.500,- bis 31.10.2023 € 5.000,- bis 01.11.2023 |
Mindeststammanteil für einen Anteil | € 1,- | € 70,- |
Mindest-KöSt | € 500,- | € 1.750,- bis 31.12.2023 € 500,- ab 01.01.2024 |
Unternehmenswertanteile | Ja | Nein |
Erwerb eigener Anteile, genehmigtes Kapital, bedingte Kapitalerhöhungen | Ja | Nein |
Umlaufbeschluss | Zulässig, wenn durch eine Zusatz im Gesellschaftsvertrag vorgesehen, auch wenn nicht alle Gesellschafter zustimmen | Nur dann zulässig, wenn ALLE Gesellschafter einem Umlaufbeschluss zustimmen |
Split Voting – uneinheitliche Ausübung des Stimmrechts | Ja Gesellschaftern einer FlexKapG, die über mehr als nur eine Stimme verfügen, wird eine uneinheitliche Stimmabgabe ermöglicht | Nein |
Notariatsaktpflicht für Anteilsübertragungen und Übernahmeerklärungen bei Kapitalerhöhungen | Nein Die Urkundenerrichtung durch einen Notar oder Rechtsanwalt reicht bereits aus | Ja |
Umwandlung einer FlexKapG in eine GmbH/AG und umgekehrt | Vereinfacht zulässig | Vereinfacht zulässig |
(in Anlehnung an den Beitrag „Flexible Kapitalgesellschaft ab 1.11.2023“ von Gabriele Hackl im arbeitsbuchherbst2023 – Aktuelle Steuerfragen praxisnah aufbereitet)
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